Downloads & Informationen

Wichtige Formulare und hilfreiche Hinweise

Damit Sie Ihr Anliegen gut vorbereitet an mich übermitteln können, stelle ich Ihnen auf dieser Seite wichtige Formulare und weiterführende Informationen zum Download bereit. 

Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zu anwaltlichen Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie zu möglichen Kosten im Zusammenhang mit der Prozesskostenhilfe. Ergänzend habe ich für Sie häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen bereits im Vorfeld einen verständlichen Überblick über wichtige Abläufe und organisatorische Themen zu geben.

Person sitzt am Schreibtisch mit Tablet und Stift in der Hand

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Transparenz ist die Grundlage einer guten Zusammenarbeit. Ich habe für Sie die wichtigsten Informationen zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe zusammengestellt.

Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden klassischerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an dem zugrundeliegenden Streitwert des jeweiligen Falls.

Das Honorar bei der außergerichtlichen Beratung hingegen beruht auf einer Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an. Eine Erstberatung für Verbraucher ist auf einen Höchstbetrag von 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese Deckungsschutz gewährt, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten, bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung, keine Gedanken zu machen. Gerne nehme ich für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und kläre, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt. Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, können Sie frei entscheiden, ob Sie meine Kanzlei dennoch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, oder nicht. Für die von mir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geführte Korrespondenz entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht ermöglicht werden. Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, einen Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten, so wird Ihnen bei entsprechend belegter Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe bewilligt und die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt werden aus der Staatskasse finanziert. Ich berate Sie gern, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

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