Kanzlei Fusbahn
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Verkehrsanwälte - Anwalt Verein

Service

Um Ihnen die Zusammenarbeit mit uns so angenehm wie möglich zu gestalten,

haben wir Ihnen verschiedene Formulare bereitgestellt. Diese können Sie bequem herunterladen und dann auf elektronischem Wege, per Telefax oder postalisch an uns übersenden. Desweiteren informieren wir Sie über die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Falle der Prozesskostenhilfe anfallenden anwaltlichen Honorare.

Downloads:

      Vollmacht
      Schweigepflichtentbindungserklärung

Gebühren

Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden klassischerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an dem zugrundeliegenden Streitwert des jeweiligen Falls.

Das Honorar bei der außergerichtlichen Beratung hingegen beruht auf einer Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an. Eine Erstberatung für Verbraucher ist auf einen Höchstbetrag von 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese Deckungsschutz gewährt, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten, bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung, keine Gedanken zu machen. Gerne nehmen wir für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und klären, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt. Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, können Sie frei entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei dennoch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, oder nicht. Für die von uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geführte Korrespondenz entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht ermöglicht werden. Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, einen Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten, so wird Ihnen bei entsprechend belegter Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe bewilligt und die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt werden aus der Staatskasse finanziert. Wir beraten Sie gern, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.